Emil-Fischer-Schule

Oberstufenzentrum Ernährung und Lebensmitteltechnik

Leistungen des „Bildungspakets"

Lernförderung, Zuschüsse zu Klassenfahrten, Tagesausflügen, Schulmaterial, BVG- und S-Bahntickets – darauf, und auf weitere Leistungen des so genannten Bildungspakets der Bundesregierung für arme Familien haben Sie möglicherweise einen Anspruch.

Gefördert werden Kinder, Jugendliche und Familienangehörige unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen. Eine Voraussetzung ist, dass für sie Anspruch auf andere Sozialleistungen besteht, z. B. Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz. In Deutschland gelten 2,5 Millionen Kinder aus Geringerverdienerhaushalten als bedürftig. [1]

Ausnahmen:
  • Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung beziehen, und Schüler, die BAföG beziehen, erhalten in der Regel keine Förderung.
  • Leistungen für kulturelle, freizeitliche und sportliche Teilhabe werden nur Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

 

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