Leistungen des „Bildungspakets"
Lernförderung, Zuschüsse zu Klassenfahrten, Tagesausflügen, Schulmaterial, BVG- und S-Bahntickets – darauf, und auf weitere Leistungen des so genannten Bildungspakets der Bundesregierung für arme Familien haben Sie möglicherweise einen Anspruch.
Leistungsstellen
Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie von der Stelle, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt oder bei der Sie bisher schon Leistungen beantragt haben.
- Empfänger von Bürgergeld im Jobcenter
- Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag in der Wohngeldstelle
- Empfänger von Sozialhilfe im Sozialamt
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Ausnahmen:
- Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung beziehen, und Schüler, die BAföG beziehen, erhalten in der Regel keine Förderung.
- Leistungen für kulturelle, freizeitliche und sportliche Teilhabe werden nur Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.
Der berlinpass-BuT als Berechtigungsnachweis
Der berlinpass-BuT dient als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.
Um den berlinpass-BuT zu bekommen, müssen eine Bescheinigung über den Kitabesuch/Betreuungsvertrag oder Schulbescheinigung/Schülerausweis bei Ihrer Leistungsstelle eingereicht bzw. vorgelegt werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen: