Informationen für Studierende der Fachschule für Lebensmitteltechnik Berlin
Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG)
Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) unterstützt die berufliche Fortbildung nach dem Abschluss einer Erstausbildung. Gesetzliche Grundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und teils über ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Grundsätze der Förderung
Stand: November 2020
Wer wird gefördert?
Mit dem AFBG werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Meister/-in, Techniker/-in oder auf vergleichbare Qualifikationen vorbereiten. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.
Gefördert wird nicht nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch.
Was wird gefördert?
Beitrag zum Lebensunterhalt: Die Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu 892 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss. Alleinerziehende mit einem Kind bekommen bis zu 1.127 Euro Unterhaltsbeitrag plus 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.597 Euro Unterhaltsbeitrag.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: 50 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Ausführliche Informationen
Ausführliche Informationen über Voraussetzungen und Konditionen der Förderung nach dem AFBG erhalten Sie auf www.aufstiegs-bafoeg.de(Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung). Dort stehen auch eine Informationsbroschüre, ein Förderrechner und die benötigten Antragsunterlagen zur Verfügung.
Antragstellung in Berlin
Zuständig sind in Berlin je nach Wohnsitz (Stand: November 2020):
für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Amt für Ausbildungsförderung
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
Telefon: 030/90291-0
Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Stadtplan, Fahrverbindungen
für die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Treptow-Köpenick:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Amt für Ausbildungsförderung
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Telefon: 030/90296-0
Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Stadtplan, Fahrverbindungen
Auf der Webseite Aufstiegs-BaföG der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erhalten Sie weitere Hinweise zum Antragsverfahren in Berlin.
Online-Erstellung des Antrags
Verwenden Sie die Online-Antragerstellung mit der Möglichkeit, den Förderantrag auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss per Post an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geschickt werden.