Emil-Fischer-Schule

Oberstufenzentrum Ernährung und Lebensmitteltechnik

Berufsschule

Neu­organi­sation des Berufs­schul­unter­richts ab dem Schul­jahr 2022/2023

Die Vorgabe einer Mindestzahl von 12 Wochenstunden an der Berufsschule erfordert im neuen Schuljahr eine Neustrukturierung des Unterrichts.


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit über sieben Jahren existiert die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Berufsschule, einhergehend damit die Vorgabe der Mindestwochenstundenzahl von 12 Stunden für den Berufsschulunterricht.

Die Einführung der 12 Unterrichtsstunden in der Berufsschule wird mit dem kommenden Schuljahr umgesetzt. Wir folgen damit der Rahmenvereinbarung, die seit über sieben Jahren vorliegt.

Konsequenzen

An der Emil-Fischer-Schule zeichnet sich als Struktur für den 12-stündigen Berufsschulunterricht Folgendes ab:

Wir sind verpflichtet, in drei Ausbildungsjahren 1440 Unterrichtsstunden zu erteilen, somit 480 Stunden je Ausbildungsjahr. Umgesetzt folgt daraus, dass wir bei einer Jahreswochenzahl von 40 Wochen 12 Unterrichtsstunden pro Woche zu erteilen haben.

Auf diese Stundenzahl kommen wir, wenn wir zu dem achtstündigen Berufsschultag einen zweiten achtstündigen Berufsschultag regelmäßig, d.h. vierzehntägig vorhalten, und zwar über die gesamte Ausbildungszeit. Die bisherige Regelung zum zweiten Berufsschultag wird somit um den vierzehn-tägigen Turnus angepasst. Damit geht einher, dass Auszubildende, die noch keinen Mittleren Schulabschluss (MSA) erreicht haben, mit der bestandenen Gesellenprüfung und einem Notendurchschnitt von 3 den Mittleren Schulabschluss (MSA) zuerkannt bekommen. Mit dem zusätzlichen Unterricht sollen überdies Defizite, die die Jugendlichen aufgrund ihrer Vorbildung aufweisen, ausgeglichen werden. Mit der Möglichkeit, durch die erfolgreiche Gesellenprüfung auch den MSA zu erhalten, findet auch eine Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der beruflichen Ausbildung statt.

Neuregelung ab Schuljahr 2022/2023

Im kommenden Schuljahr soll diese Regelung zunächst für das erste Ausbildungsjahr gelten. Sukzessive wird diese Regelung in der Folgezeit hochwachsen, d. h. ab 2023 gilt diese Regelung dann bereits für das erste und zweite Ausbildungsjahr.

Der Emil-Fischer-Schule als Partner der beruflichen Ausbildung ist sehr bewusst, dass den Betrieben mit diesen Veränderungen einiges abverlangt wird, von der Organisation bis zur allgemeinen Akzeptanz. Wir bitten Sie an dieser Stelle ausdrücklich um Verständnis und Unterstützung.

Es verbleibt mit freundlichen Grüßen

Peter Liegmann
Schulleiter

 

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